🧾 Wer muss prüfen lassen?
Alle Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und gewerblich genutzten Räume mit elektrischen Betriebsmitteln unterliegen der gesetzlichen Prüfpflicht.
Diese Pflicht ergibt sich aus:
- der DGUV Vorschrift 3 (früher: BGV A3)
- der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- den gültigen VDE-Normen wie DIN EN 50678 & 50699
Ziel ist es, Unfälle durch elektrische Gefährdungen zu verhindern – etwa durch defekte Leitungen, beschädigte Geräte oder mangelhaften Schutzleiteranschluss.
✅ Wer ist konkret betroffen?
Zu den prüfpflichtigen Bereichen zählen unter anderem:
- Handwerksbetriebe, Werkstätten und Industrieanlagen
- Büros und Verwaltungen (PCs, Drucker, Kaffeemaschinen, etc.)
- Arztpraxen, Pflegeheime und Kliniken
- Kindergärten, Schulen, öffentliche Einrichtungen
- Einzelhandel, Gastronomie und Hotels
- Gebäudeverwaltungen, Vermieter von Gewerbeeinheiten
- Vereine, Stiftungen, religiöse Einrichtungen mit Büro- oder Veranstaltungsbetrieb
Kurz gesagt: Überall dort, wo Mitarbeiter, Kunden oder Besucher mit elektrischen Geräten in Kontakt kommen, sind regelmäßige Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben.

🛠️ Welche Geräte sind betroffen?
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
z. B. Werkzeuge, PCs, Netzteile, Kabeltrommeln, Wasserkocher - Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
z. B. Maschinen, Durchlauferhitzer, Gewerbegeräte mit Festanschluss
📆 Wann muss geprüft werden?
Die Prüfintervalle richten sich nach:
- der Art des Geräts
- der Nutzungshäufigkeit
- und dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
Für viele Geräte gelten Intervalle von 6, 12 oder 24 Monaten. Gerne beraten wir Sie individuell.