🧾 Wer muss prüfen lassen?
 

Alle Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und gewerblich genutzten Räume mit elektrischen Betriebsmitteln unterliegen der gesetzlichen Prüfpflicht.
Diese Pflicht ergibt sich aus:

  • der DGUV Vorschrift 3 (früher: BGV A3)
  • der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • den gültigen VDE-Normen wie DIN EN 50678 & 50699

Ziel ist es, Unfälle durch elektrische Gefährdungen zu verhindern – etwa durch defekte Leitungen, beschädigte Geräte oder mangelhaften Schutzleiteranschluss.

Wer ist konkret betroffen?

Zu den prüfpflichtigen Bereichen zählen unter anderem:

  • Handwerksbetriebe, Werkstätten und Industrieanlagen
  • Büros und Verwaltungen (PCs, Drucker, Kaffeemaschinen, etc.)
  • Arztpraxen, Pflegeheime und Kliniken
  • Kindergärten, Schulen, öffentliche Einrichtungen
  • Einzelhandel, Gastronomie und Hotels
  • Gebäudeverwaltungen, Vermieter von Gewerbeeinheiten
  • Vereine, Stiftungen, religiöse Einrichtungen mit Büro- oder Veranstaltungsbetrieb

Kurz gesagt: Überall dort, wo Mitarbeiter, Kunden oder Besucher mit elektrischen Geräten in Kontakt kommen, sind regelmäßige Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben.

🛠️ Welche Geräte sind betroffen?

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
    z. B. Werkzeuge, PCs, Netzteile, Kabeltrommeln, Wasserkocher
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
    z. B. Maschinen, Durchlauferhitzer, Gewerbegeräte mit Festanschluss

📆 Wann muss geprüft werden?

Die Prüfintervalle richten sich nach:

  • der Art des Geräts
  • der Nutzungshäufigkeit
  • und dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung

Für viele Geräte gelten Intervalle von 6, 12 oder 24 Monaten. Gerne beraten wir Sie individuell.

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