💡 Wer darf elektrische Geräte prüfen?


Nicht jeder darf elektrische Betriebsmittel prüfen – dafür gelten klare gesetzliche Anforderungen.
Die Grundlagen dafür bilden:

  • DGUV Vorschrift 3
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203)
  • DIN EN 50678 & 50699 (ehemals VDE 0701-0702)
     

Welche Personen sind zur Prüfung befugt?
 

Folgende Qualifikationen sind erforderlich:

Elektrofachkraft (EFK)
Person mit abgeschlossener elektrotechnischer Ausbildung (z. B. Elektroniker, Meister, Techniker oder Ingenieur) und aktuellen Fachkenntnissen.

Zur Prüfung befähigte Person
Person mit nachgewiesener Fachkenntnis durch:

  • geeignete Ausbildung
  • praktische Erfahrung
  • regelmäßige Tätigkeit im Bereich der Prüfung

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Person, die für bestimmte, klar definierte Prüfaufgaben speziell unterwiesen wurde (z. B. innerbetriebliche Prüfung ortsveränderlicher Geräte).

 

📜 Was ist wichtig zu beachten?

  • Eine einfache Geräteeinweisung oder Schulung reicht nicht aus, um rechtssicher zu prüfen.
  • Wer prüft, muss die Messwerte nicht nur erfassen, sondern auch verstehen und beurteilen können.
  • Die Verantwortung trägt immer die befähigte Person – inklusive rechtssicherer Dokumentation.
     

📩 Unser Anspruch
 

Wir von Prüftechnik Gutenberg erfüllen diese Anforderungen vollumfänglich:
Mit qualifizierter Prüfung, fachlicher Weiterbildung und moderner Prüftechnik – für Ihre Sicherheit und Ihre rechtliche Absicherung.

 

 

 

 

 

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