💡 Wer darf elektrische Geräte prüfen?


Nicht jeder darf elektrische Betriebsmittel prüfen – dafür gelten klare gesetzliche Anforderungen.
Die Grundlagen dafür bilden:
- DGUV Vorschrift 3
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203)
- DIN EN 50678 & 50699 (ehemals VDE 0701-0702)
⚡ Welche Personen sind zur Prüfung befugt?
Folgende Qualifikationen sind erforderlich:
✅ Elektrofachkraft (EFK)
Person mit abgeschlossener elektrotechnischer Ausbildung (z. B. Elektroniker, Meister, Techniker oder Ingenieur) und aktuellen Fachkenntnissen.
✅ Zur Prüfung befähigte Person
Person mit nachgewiesener Fachkenntnis durch:
- geeignete Ausbildung
- praktische Erfahrung
- regelmäßige Tätigkeit im Bereich der Prüfung
✅ Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Person, die für bestimmte, klar definierte Prüfaufgaben speziell unterwiesen wurde (z. B. innerbetriebliche Prüfung ortsveränderlicher Geräte).
📜 Was ist wichtig zu beachten?
- Eine einfache Geräteeinweisung oder Schulung reicht nicht aus, um rechtssicher zu prüfen.
- Wer prüft, muss die Messwerte nicht nur erfassen, sondern auch verstehen und beurteilen können.
- Die Verantwortung trägt immer die befähigte Person – inklusive rechtssicherer Dokumentation.
📩 Unser Anspruch
Wir von Prüftechnik Gutenberg erfüllen diese Anforderungen vollumfänglich:
Mit qualifizierter Prüfung, fachlicher Weiterbildung und moderner Prüftechnik – für Ihre Sicherheit und Ihre rechtliche Absicherung.