Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen von Prüftechnik Gutenberg, Gesellschafter Yilmaz Gündüz & Hakan Sirikli, insbesondere im Bereich der elektrischen Sicherheitsprüfungen nach DGUV Vorschrift 3, DIN EN 50678 & 50699 (ehemals VDE 0701-0702), VDE 0100-600 und VDE 0105-100.
1.2 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung unseres Angebots durch den Auftraggeber zustande.
2.2 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2.3 Ein Vertrag kann auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen, insbesondere bei Durchführung der Prüfung nach mündlicher Beauftragung oder Annahme eines Termins.
2.4 Bei elektronischen Vertragsschlüssen gilt der Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber als maßgeblich.
3. Leistungsumfang
3.1 Der konkrete Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3.2 Die Durchführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweils gültigen Vorschriften und Normen (u. a. VDE, DGUV).
3.3 Sollten im Rahmen der Prüfung sicherheitstechnische Mängel festgestellt werden, die eine weitere Nutzung der geprüften Geräte als gefährlich erscheinen lassen, behalten wir uns vor, diese Geräte außer Betrieb zu nehmen oder deutlich zu kennzeichnen (z. B. durch Prüfaufkleber oder Warnhinweise).
4. Prüfbericht & Dokumentation
4.1 Nach Abschluss der Prüfung erhält der Auftraggeber ein Prüfprotokoll, das als Nachweis gegenüber Dritten (z. B. Berufsgenossenschaften, Versicherungen) dient.
4.2 Die Dokumentation kann in Papierform oder digital bereitgestellt werden.
5. Preise & Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.3 Zusätzliche Tätigkeiten, wie z. B. Wartezeiten, Standort- bzw. Raumwechsel, Freilegen von Kabeln, Aus- und Einpacken von Geräten, Umräumarbeiten oder vergleichbare Nebenleistungen, sind nicht im Grundpreis enthalten und können bei Anfall gesondert nach Zeitaufwand auf Basis unseres jeweils gültigen Stundensatzes abgerechnet werden. Alternativ behalten wir uns vor, eine pauschale Nebenkostenvergütung (z. B. 1 Stunde pro Prüfer und Einsatztag) in Rechnung zu stellen.
5.4 Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
5.5 Zudem wird für jede Mahnstufe eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € erhoben.
5.6 Wir behalten uns vor, bei erheblichem Zahlungsverzug weitere Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
6. Terminabsagen
6.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich.
6.2 Sollte der Auftraggeber einen Termin nicht einhalten können, ist eine Absage mindestens 24 Stunden vorher erforderlich.
6.3 Erfolgt keine rechtzeitige Absage, behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des geplanten Auftragswertes zu berechnen, sofern kein Ersatztermin zustande kommt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
7. Haftung
7.1 Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverluste, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Regelung schreibt dies vor.
7.3 Wir haften nicht für Schäden oder Funktionsausfälle an Prüfgegenständen, die auf bereits vor der Prüfung bestehende, verborgene Mängel, Alterung, Verschleiß oder sonstige Vorschäden zurückzuführen sind. Der Auftraggeber versichert, dass sich die Prüfgegenstände in einem für die Durchführung der Prüfungen geeigneten Zustand befinden. Zeigen sich während der Prüfung Schäden oder Funktionsausfälle, so gilt dies als Hinweis auf bereits zuvor bestehende Mängel.
7.4 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung der Prüfung notwendigen Informationen und Zugänge zu gewähren.
8.2 Dazu gehören insbesondere:
- freier Zugang zu den zu prüfenden Geräten,
- Sicherstellung der Spannungsfreiheit (wenn erforderlich),
- Benennung eines Ansprechpartners vor Ort,
- Bereitstellung relevanter Geräteunterlagen, falls vorhanden.
8.3 Das eigenmächtige Öffnen von Schränken, Schubladen, Taschen, Behältnissen oder sonstigen Aufbewahrungsmöglichkeiten ist ausgeschlossen. Dies dient ausdrücklich dem Schutz der Privatsphäre des Auftraggebers. Unsere Prüfer suchen nicht eigenständig nach Prüfgegenständen, sondern prüfen ausschließlich die Geräte, die vom Auftraggeber zugänglich und bereitgestellt werden.
Technische Nebentätigkeiten wie das Freilegen von Kabeln, das Umstecken oder kurzfristige Vorbereitungsarbeiten erfolgen nur nach vorheriger Absprache und können gesondert berechnet werden.
9. Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte
9.1 Alle Prüfberichte, Protokolle, Auswertungen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Prüftechnik Gutenberg.
9.2 Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
10. Vertraulichkeit
10.1 Wir verpflichten uns, alle im Rahmen der Auftragsausführung bekannt gewordenen betrieblichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
11. Höhere Gewalt
11.1 Für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Epidemien, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare Ereignisse) haften wir nicht.
11.2 Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
12. Gerichtsstand & Erfüllungsort
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Prüftechnik Gutenberg.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
13.2 Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung in Kraft, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.