🧾 Wer muss prüfen lassen?
 

Alle Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und gewerblich genutzten Räume mit elektrischen Betriebsmitteln unterliegen der gesetzlichen Prüfpflicht.

Diese ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 3 (früher: BGV A3), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den aktuellen Normen DIN EN 50678 & 50699.
 

Ziel ist es, Unfälle durch elektrische Gefährdungen zu vermeiden – etwa durch defekte Leitungen, beschädigte Geräte oder fehlerhafte Schutzleiteranschlüsse.

Wer ist konkret betroffen?

Zu den prüfpflichtigen Bereichen zählen unter anderem:
 

• Handwerksbetriebe, Werkstätten und Industrieanlagen

• Büros und Verwaltungen (PCs, Drucker, Kaffeemaschinen etc.)

• Arztpraxen, Pflegeheime und Kliniken

• Kindergärten, Schulen und öffentliche Einrichtungen

• Einzelhandel, Gastronomie und Hotels

• Gebäudeverwaltungen sowie Vermieter von Gewerbeeinheiten

• Vereine, Stiftungen und religiöse Einrichtungen mit Büro- oder Veranstaltungsbetrieb
 

Kurz gesagt: Überall dort, wo Mitarbeiter, Kunden oder Besucher mit elektrischen Geräten in Kontakt kommen, sind regelmäßige DGUV V3 Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben.

🛠️ Welche Geräte sind betroffen?

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
    z. B. Werkzeuge, PCs, Netzteile, Kabeltrommeln, Wasserkocher
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
    z. B. Maschinen, Durchlauferhitzer, Gewerbegeräte mit Festanschluss

📆 Wann muss geprüft werden?

Die Prüfintervalle richten sich nach:

  • der Art des Geräts
  • der Nutzungshäufigkeit
  • und dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung

Für viele Geräte gelten Intervalle von 6, 12 oder 24 Monaten. Gerne beraten wir Sie individuell.

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