💡 Wer darf elektrische Geräte prüfen?


Nicht jeder darf elektrische Betriebsmittel prüfen – die gesetzlichen Vorgaben sind klar geregelt. Grundlage sind:
• DGUV Vorschrift 3
• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
• Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203)
• DIN EN 50678 und DIN EN 50699 (früher VDE 0701-0702)
Diese Regelwerke schreiben vor, wer Prüfungen durchführen darf und welche Qualifikationen notwendig sind.
⚡ Welche Personen sind zur Prüfung befugt?
Zur Durchführung einer DGUV V3 Geräteprüfung kommen nur Personen mit nachgewiesener elektrotechnischer Qualifikation infrage:
✅ Elektrofachkraft (EFK)
Person mit abgeschlossener elektrotechnischer Ausbildung (z. B. Elektroniker, Meister, Techniker oder Ingenieur) und aktuellen Fachkenntnissen.
✅ Zur Prüfung befähigte Person
Fachkenntnis durch geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und regelmäßige Tätigkeit im Bereich der Geräteprüfung.
✅ Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Für klar abgegrenzte Prüfaufgaben speziell geschult, z. B. innerbetriebliche Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel.
📜 Was ist wichtig zu beachten?
- Eine kurze Einweisung oder Schulung reicht nicht aus, um rechtskonform nach DGUV Vorschrift 3 zu prüfen.
- Prüfende Personen müssen Messwerte nicht nur erfassen, sondern auch fachgerecht bewerten und dokumentieren können.
- Die Verantwortung liegt immer bei der befähigten Person – mit rechtssicherer Dokumentation.
📩 Unser Anspruch
Wir von Prüftechnik Gutenberg stehen für geprüfte Sicherheit nach DGUV Vorschrift 3 und den aktuellen Normen DIN EN 50678 und DIN EN 50699.
Unsere Fachkräfte verbinden kontinuierliche Weiterbildung mit moderner Messtechnik, damit Ihre Geräte rechtskonform, zuverlässig und nachvollziehbar dokumentiert geprüft werden.
Unser Ziel: maximale Sicherheit im Betrieb und volle rechtliche Absicherung für Ihr Unternehmen.
